AGB: Gültig für Schulungen

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen gelten für die Durchführung sämtlicher Schulungen durch die Plan- Soft Einrichtungsplanung GmbH (im Folgenden Plan-Soft genannt). Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Plan-Soft, sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist.
1.2 Geschäftsbedingungen des Schulungsteilnehmers (im folgenden Teilnehmer genannt) gelten nicht, auch wenn Plan-Soft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gleiches gilt auch dann, wenn Plan-Soft in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Teilnehmers die geschuldeten Leistungen be- wirkt.
1.3 Die Teilnahme an einer von Plan-Soft durchgeführten Schulung setzt die schriftliche Bestätigung des Schulungstermins von Plan- Soft voraus. Vorhergehende Anmeldungen durch den Teilnehmer sind solange unverbindlich. Art und Umfang der von Plan-Soft zu erbringenden Schulungsleistungen ergeben sich aus dem Angebot des Schulungstermins. Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Schulungstermins durch Plan-Soft zustande.
1.4 Der Schulungsvertrag kommt in jedem Fall unabhängig von einem späteren Software- oder Produkterwerb durch den Teilnehmer zustande und besteht mit allen aus dem Schulungsvertrag folgenden Rechten und Pflichten fort, auch wenn eine weiter andauernde Geschäftsverbindung zu Plan-Soft nicht zustande kommt.

2. Durchführung der Schulungen

2.1 Plan-Soft führt die Schulungen in der Regel selbst oder durch von Plan-Soft beauftragte Dritte durch und ist in der Wahl der jeweiligen Referenten frei. Plan-Soft ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages einem Dritten zu übertragen und die Inhalte der Schulung zu verändern, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Plan-Soft ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von Terminen, Schulungszeiten oder der Verlegung des Schulungsortes berechtigt.
2.2 Plan-Soft wird dem Teilnehmer während der Schulung alle notwendigen Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Schulungs- ziel vermitteln. Dazu werden durch Plan-Soft die notwendigen Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
2.3 Plan-Soft wird die Schulungsleistungen in Absprache mit dem Teilnehmer entweder in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder andernorts erbringen. Als Schulungstermin und -ort gelten die von Plan-Soft in der Auftragsbestätigung benannten Angaben.
2.4 Soweit die Schulungen in den Räumlichkeiten von Plan-Soft stattfinden, stellt Plan-Soft jedem Teilnehmer einen Arbeitsplatz mit Rechner zur Verfügung. Sämtliche Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
2.5 Findet eine Schulung in den Räumlichkeiten des Teilnehmers statt, stellt der Teilnehmer die für die Durchführung notwendige Infrastruktur und insbesondere Arbeitsplätze und Rechner auf eigene Kosten und eigenes Risiko funktionsfähig zur Verfügung und bereitet eventuell notwendige Online-Verbindungen vor. Daneben besteht die Möglichkeit, dass Plan-Soft diese Leistungen erbringt und insbesondere Rechner mit vorinstallierter Schulungssoftware in den Räumlichkeiten des Kunden oder am sonst vereinbarten Trainingsort zur Verfügung stellt. Diese Leistung ist gesondert im Vertrag zu vereinbaren und vom Teilnehmer zusätzlich zu vergüten. Sämtliche Nebenkosten von Plan-Soft (Reise- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer zu erstatten.
2.6 Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Schulung eine Bestätigung über die Teilnahme und hat diese gegenüber Plan-Soft gemäß eines vorgelegten Protokolls abzunehmen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die vom Teilnehmer zu entrichtende Vergütung wird im Vertrag schriftlich vereinbart und versteht sich zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zahlbar.

4. Rücktritt durch Plan-Soft

4.1 Plan-Soft ist berechtigt, bis spätestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, falls wegen überzähliger oder mangelnder Anmeldungen eine ordnungsgemäße oder wirtschaftlich tragbare Durchführung der Schulung nicht gewähr- leistet ist. Davon unberührt bleibt das unbefristete Recht zum Rücktritt durch Plan-Soft, wenn die Durchführung der Schulung
wegen Krankheit, aus technischen Gründen oder aus anderen, von Plan-Soft nicht zu vertretenden Gründen, ganz ausfallen muss.
4.2 Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich Plan-Soft bemühen, im Einvernehmen mit dem Teilnehmer die jeweilige Schulung auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können gegenüber Plan-Soft nicht geltend gemacht werden.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Teilnehmer hat das Recht, vor der Schulung einen Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Diese Umbuchung ist für den Teilnehmer kostenfrei.
5.2 Im Übrigen ist der Teilnehmer zum Storno der Schulung durch schriftliche Erklärung berechtigt. Stornierungen mehr als 2 Wochen vor Schulungsbeginn sind kostenlos, danach wird die Hälfte der Schulungsgebühr in Rechnung gestellt. Sollte bis spätestens 5 Tage vor Schulungsbeginn keine Stornierung erfolgt sein und der Teilnehmer dennoch nicht an der Schulung teilnehmen, wird die volle Schulungsgebühr berechnet.
5.3 Sofern der Teilnehmer lediglich die Verlegung eines im Vertrag vereinbarten Termins wünscht, ohne gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag insgesamt erklären zu wollen, muss die entsprechende schriftliche Erklärung des Teilnehmers spätestens am 5. Werktag vor Beginn der vereinbarten Schulung bei Plan-Soft eingegangen sein. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keine Kosten; der bestehende Vertrag wird einvernehmlich abgeändert. Geht Plan- Soft diese Erklärung erst später ein, hat der Teilnehmer 50% der vereinbarten Vergütung als Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
5.4 Weitergehende Ansprüche bleiben Plan-Soft vorbehalten. Das betrifft insbesondere Stornierungskosten für bereits gebuchte Reisen bei Leistungen, die in den Räumlichkeiten des Teilnehmers oder am sonst vereinbarten Ort stattfinden sollten.

6. Rechte an Schulungsunterlagen, Software

6.1 Sämtliche Schulungsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer.
6.2 Der Teilnehmer erkennt die Urheberrechte von Plan-Soft und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Schulungsunterlagen und der Schulungssoftware an.
6.3 Plan-Soft räumt dem Teilnehmer das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der übergebenen Schulungsunterlagen und der Schulungssoftware für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck ein. Das Nutzungsrecht an der Schulungssoftware ist zeitlich auf die Dauer der Schulungsmaßnahme beschränkt und erlischt nach Beendigung der Schulung automatisch, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung von Plan-Soft bedarf. Der Teilnehmer darf die Schulungssoftware ausschließlich in den Räumlichkeiten nutzen, in denen die jeweilige Schulung durchgeführt wird. Dem Teilnehmer ist es insbesondere nicht gestattet, die Schulungssoftware oder die Schulungsunterlagen zu reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst zu verändern sowie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.
6.4 Soweit die Schulung in den Räumlichkeiten des Teilnehmers durchgeführt wird und der Teilnehmer nicht über eine eigene Lizenz der Schulungssoftware verfügt, wird Plan-Soft die jeweils zu verwendende Software bereitstellen und gegebenenfalls auf dem System des Teilnehmers installieren und nach Beendigung der Schulung vom System des Teilnehmers wieder entfernen. Der Teilnehmer hat Plan-Soft soweit möglich bei solchen Maßnahmen zu unterstützen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die so installierte Software vor den Zugriffen unbefugter Dritter geschützt ist und nicht in irgendeiner Form zurückbehalten wird.

7. Vertraulichkeit

Der Teilnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Schulungsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Erklärung von Plan-Soft darf der Teilnehmer sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.

8. Haftung

8.1 Plan-Soft haftet dem Teilnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die selbst bzw. von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plan-Soft Einrichtungsplanung GmbH für Schulungen „AGB-Schulung“, (Stand: 28.06.2016)
8.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In diesem Falle ist die Haftung für vertrags- untypische Schäden und entfernte Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Betrag, auf den die Haftpflichtversicherung von Plan-Soft lautet, begrenzt.
8.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen Plan-Soft verjähren unbeschadet kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen innerhalb eines halben Jahres ab Anspruchsentstehung.

9. Sonstiges

9.1 Alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis darf der Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Plan-Soft abtreten.
9.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gera, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erteilt wurde.
9.4 Neben diesen Allgemeinen Bedingungen für Schulungsleistungen gelten ergänzend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Plan-Soft Einrichtungsplanung GmbH, soweit sie Vorstehendem nicht widersprechen.
9.5 Wir weisen daraufhin, dass gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz die zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten gespeichert werden.